Postwesen

Postwesen

Postwesen. Die Posten, wie sie jetzt bestehen, gehören ohne Frage zu den wirksamsten Beförderungsmitteln der Kultur und Civilisation; sie sind die Träger des geistigen und materiellen Verkehrs und greifen zu tief in unser geistiges, gesellschaftliches und bürgerliches Leben ein, als daß es nicht interessant wäre, ihren Ursprung und Fortgang zu beobachten. Die ersten Spuren der P. finden sich in Ostindien und Aegypten, beglaubigter aber bei den Persern unter Cyrus, wo reitende Boten auf bestimmten Stationen bereit waren, die Befehle des Königs in alle Provinzen zu tragen. Aehnlicher Boten bedienten sich auch die Griechen, doch erhielt die Einrichtung erst unter den römischen Kaisern größere Ausbildung. Im 4. Jahrh. erließ Constantin der Gr. bestimmte Verordnungen, daß auf gewissen Stationen die Pferde gewechselt und Wagen von verschiedener Größe für die Reisenden vorhanden sein sollten; auch für Verpflegung und Unterkommen befahl er zu sorgen. Inzwischen fehlte allen diesen Posten allgemeine Zugänglichkeit; sie bestanden nur für die Regierungen, und selbst bei den Römern erhielten Privatpersonen nur selten Erlaubniß sich ihrer zu bedienen. Nach dem Sturze des weströmischen Reichs verfielen auch diese geringen Grundlagen der heutigen P., und erst im 13. Jahrh. bildete sich in Hamburg ein ordentliches Botensystem zur Verbindung der Hansestädte aus, das durch regelmäßiges Abgehen und Eintreffen der Boten und allgemeine Zugänglichkeit sich unsern P. näherte. Auch die deutschen Ritter errichteten 127610 Marienburg eine ähnliche Anstalt. Sie hatten Postmeister, Briefjungen etc., bezeichneten die Briefe mit Nummern und trugen sie in ein besonderes Buch ein. 1464 entstanden die ersten ordentlichen Posten in Frankreich; Ludwig XI. legte Poststationen auf Allen Hauptstraßen von vier zu vier Meilen an. Um die deutschen P. machte sich die Familie Thurn und Taxis besonders verdient. Roger I., Graf von T. und T., führte in Tyrol gegen 4470 eine P. ein; sein Sohn Franz ward 1515 vom Kaiser Max I. zum Generalpostmeister ernannt, eine Würde, welche 4596 und 1615 ihren Nachkommen für das ganze deutsche Reich bestätigt wurde. Noch jetzt übt diese fürstliche Familie in Baiern, Würtemberg, Hessen, den Herzogthümer Sachsen, Nassau und mehreren kleinern deutschen Staaten ihr durch neuere Verträge wiederum festgestelltes Recht aus. Ihre Generalpostdirection residirt in Frankfurt am M. Die übrigen deutschen Staaten haben eigene P.; unter denen des Auslandes sind die französischen und englischen durch ihre Schnelligkeit und Billigkeit berühmt. Die nordischen, namentlich russischen P., lassen noch viel zu wünschen übrig; die Türkei hat deren gar keine, Nordamerika aber ganz vortreffliche. Die Eisenbahnen werden jedenfalls das ganze Postwesen umgestalten.

4.


http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.

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