Blättergebackenes

Blättergebackenes

Blättergebackenes oder Blätterteig, dient sowohl zur Unterlage von nährenden Speisen, als auch um gekochtes Obst und andere süße Mengungen einzufassen; zuweilen als Unterlage von eingemachten Früchten zum Beschlusse von Mahlzeiten. Ein sparsamer Gebrauch aus erwählter Butter, Feinheit und Güte des Mehles, Sorgfalt und Ausdauer in der Verarbeitung an einem möglich kühlen Orte, sind unerläßliche Erfordernisse eines guten Blätterteiges.


http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.

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