Investitur

Investitur

Investitur, Einkleidung, feierliche Einsetzung, Einweihung, Belehnung mit einem geistlichen Amte, welche die Bischöfe und Aebte seit dem Entstehen des Lehnswesens von dem Landesfürsten annehmen mußten. Die Zeichen dieser Belehnung waren der Ring und der Krummstab. Gregor VII. bestritt dieses Recht der Fürsten und erregte dadurch den Investiturstreit.

s.


http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.

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  • Investitur — (von lat. vestire = bekleiden) bezeichnet die Praxis der Einweisung in ein Amt oder das Eigentumsrecht an Grundbesitz. Entscheidend für die Investitur ist die Benutzung von Symbolen, welche bei dem entsprechenden Akt überreicht werden. Der Streit …   Deutsch Wikipedia

  • Investitur — Investitur, 1) Einsetzung, bes. in ein Amt, so die J. der Hospodare der Moldau u. Walachei; 2) Belehnung Jemandes mit den zu dessen Amte gehörenden Besitzungen u. Gütern; so Investitŭra ecclesiastĭca, Belehnung mit einem Kirchengute; 3) die der J …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Investitūr — (mittellat., »Einkleidung«), Verleihung namentlich eines Amtes oder des Eigentumsrechts an einem Grundstück; dann überhaupt soviel wie Belehnung (s. Lehnswesen). Im mittelalterlichen Kirchenrecht ist Investiturrecht das Recht des deutschen Königs …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Investitur — Investitūr (lat., »Einkleidung«), Einführung in ein Besitzrecht, Belehnung, bes. kirchlich die Belehnung der Bischöfe mit Ring und Stab als Zeichen ihres Besitzrechts …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Investitur — (mittelalterlich lat. Wort von vestire = bekleiden), Einkleidung, gesetzmäßige Einweisung in den Besitz einer beweglichen Sache, dann Belehnung, besonders aber die Belehnung mit Ring und Stab, womit vor Gregor VII. weltliche Herren Bischöfe und… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Investitur — In|ves|ti|tur 〈[ vɛs ] f. 20〉 Einweisung, Einsetzung (bes. eines Geistlichen) in ein Amt [<mlat. investitura „Einkleidung“; zu lat. vestis „Kleid“] * * * In|ves|ti|tur, die; , en [mlat. investitura = Einsetzung in ein Amt, eigtl. = Einkleidung …   Universal-Lexikon

  • Investitur — investieren »Kapital (langfristig in Sachgütern) anlegen«: Das Verb wurde bereits in mhd. Zeit (mhd. investieren) in der Bed. »feierlich mit den Zeichen der Amtswürde bekleiden« (= »in ein Amt einführen«) aus mlat. investire (lat. in vestire… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Investitur — In|ves|ti|tur 〈 [ vɛs ] f.; Gen.: , Pl.: en〉 Einweisung, Einsetzung (bes. eines Geistlichen) in ein Amt; Syn. Vestitur; Ggs.: Devestitur [Etym.: <mlat. investitura »Einkleidung«; zu lat. vestis »Kleid«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Investitur — In|ves|ti|tur die; , en <aus gleichbed. mlat. investitura, eigtl. »Einkleidung, Einsetzung«, zu lat. investire, vgl. 1↑investieren>: 1. a) Einweisung in ein niederes geistliches Amt (kath. Pfarramt); b) im Mittelalter feierliche Belehnung… …   Das große Fremdwörterbuch

  • investitur — in|ve|sti|tur sb., en (HISTORISK udnævnelse af kirkelige embedsmænd) …   Dansk ordbog

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