Amnestie

Amnestie

Amnestie, Verzeihung, Straferlaß, gemeiniglich eine politische Handlung, welche denjenigen, die zu ihrer Pflicht zurückkehren, Vergebung verheißt und ihr Vergehen oder Verbrechen als nicht geschehen betrachtet. Amnestien werden bei Regierungsveränderungen, im Kriege, oder wenn es gilt, eine bestimmte Ordnung der Dinge herzustellen, erlassen.


http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.

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  • Amnestie — Sf Begnadigung erw. fach. (16. Jh., Form 17. Jh.) Entlehnung. Zunächst in der Form amnistia (gemäß der damaligen Aussprache des gr. ē ) entlehnt aus l. amnēstia Vergebung, Vergessen , dieses aus gr. amnēstíā Vergeßlichkeit, Amnestie , einem… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Amnestie — (v. gr.), 1) eigentlich das Nichteingedenksein, bes. 2) Nichteingedenksein u. deshalb Nichtahndung eines begangenen Unrechts od. Verbrechens; bes. 3) (lat. Abolitlo facti, Oblivio), Zusicherung, ein geschehenes Vergehen als nicht geschehen zu… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Amnestīe — (griech., »das Vergessen«), allgemeine Begnadigung in Bezug auf eine ganze Klasse von Verbrechen oder Verbrechern, im Gegensatze zu der in einem einzelnen Falle gewährten Begnadigung; kommt am häufigsten bei sogen. politischen Verbrechen vor und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Amnestie — Amnestīe (grch.), gänzliche Verzeihung und Befreiung von Strafe, bestimmten Gruppen von Rechtsverletzungen und deren Tätern durch außerordentliche Verfügung des Souveräns gewährt, am häufigsten bei polit. Vergehen. Amnestieren, A. gewähren,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Amnestie — Amnestie, Vergessenheit, Verzeihung, besonders von der Verzeihung politischer Vergehen gebraucht …   Herders Conversations-Lexikon

  • Amnestie — die Großmut des Staats jenen übeltätern gegenüber, deren Bestrafung zu kostspielig wäre. «Ambrose Bierce» * Besser, man riskiert, einen Schuldigen zu retten, als einen Unschuldigen zu verurteilen. «Voltaire, Zadig» …   Zitate - Herkunft und Themen

  • Amnestie — Amnestie: Das Wort für »Begnadigung; Straferlass« wurde im 16. Jh. aus griech.( lat.) amnēstía »Vergessen; Vergebung« entlehnt. Es ist gebildet mit 2↑ a..., ↑ A... und griech. mnāsthai »sich erinnern«, das verwandt ist mit griech. maínesthai… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Amnestie — Eine Amnestie (altgr. amnēstia ,Vergessen, Vergeben’, auch Abolition) ist ein vollständig oder zu Teilen erfolgter Straferlass. Eine Amnestie beseitigt weder das Urteil noch die Schuld des Straftäters. Im Gegensatz zur Begnadigung wirkt die… …   Deutsch Wikipedia

  • Amnestie — Begnadigung; Straferlass * * * Am|nes|tie [amnɛs ti:], die; , Amnestien [amnɛs ti:ən]: Erlass oder Milderung der Strafe (besonders für politische Vergehen): eine Amnestie fordern, erlassen, gewähren; unter die Amnestie fallen. * * * Am|nes|tie 〈f …   Universal-Lexikon

  • Amnestie — Am·nes·tie die; , n [ iːən]; eine (von der Legislative beschlossene) Aufhebung oder Milderung der Strafe für eine Gruppe von meist politischen Häftlingen <eine Amnestie erlassen, unter die Amnestie fallen> || NB: im Unterschied zur Amnestie …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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