Hochzeit, Hochzeitsgebräuche

Hochzeit, Hochzeitsgebräuche

Hochzeit, Hochzeitsgebräuche. Eine Handlung, welch zwei liebende Wesen zu gemeinsamem Lebenszwecke verband, konnte nicht ohne Ceremonien, Festlichkeiten vollbracht werden. Selbst bei wilden Völkern finden wir Hochzeitsgebräuche, Hochzeitsfeierlichkeiten. Der alte Deutsche nannte diese die hohe Zeit (daher Hochzeit). Von den Priestern fast aller Religionen erhielt dieser Tag noch eine besondere Weihe. Bei den Juden traf der Bräutigam am bestimmten Tage Anstalten zu einem Festmahle, die Anverwandten und Freundinnen der Braut ihrerseits schmückten dieselbe, führten sie am Tage vor dem Beilager mit großem Gepränge in's Bad, legten ihr Schleier und Gürtel an etc. Bei Reichen dauerte die Festlichkeit oft sieben Tage, man führte Nachts die Verlobten mit Fackeln unter Jubelgeschrei und Musik durch die Straßen; in neuerer Zeit wurden diese Gebräuche, wie so Vieles in den Sitten der Juden, vereinfacht. Eine kirchliche Ceremonie fand im alten Testamente nicht Statt, und noch jetzt ist die Trauung durch den Rabbiner mehr ein Civilakt. Bei den alten Assyrern wurden die schönen Mädchen öffentlich versteigert und das gelöste Geld zur Aussteuer für die Häßlichen verwendet. Bei den Babylonern, Indern und Persern herrschte Polygamie und die Frauen lebten in Harems. – Bei den heutigen Juden ist der Mann mit 13 Jahren und 1 Tag, das Mädchen mit 12 Jahren und 1 Tag heirathsfähig. Die Ceremonie der Trauung findet gewöhnlich unter freiem Himmel Statt. Das Paar sitzt unter einem Throne, ein großer schwarzer Schleier umgibt es, ein Rabbiner und ein Anverwandter reicht ihm einen Becher Wein, beide trinken, der Bräutigam gibt der Braut einen goldenen Ring, später wird nochmals Wein gebracht, und nachdem man 6 Gebete gesprochen, das Gefäß auf den Boden geworfen und zertrümmert, um an die Zerstörung Jerusalems zu erinnern. Später folgt ein Mahl, und allgemeiner Tanz. Bei den alten Griechen wurde die Braut verschleiert unter Fackelbegleitung, bei Gesang und Musik in die Wohnung des Bräutigams geführt. (S. Griechenland, Frauen) – Die Römer hatten dreierlei Arten von Trauungen, wovon besonders eine sehr feierlich war. Das Mädchen opferte ihr jungfräuliches Kleid der Fortuna virginalis, durchstach das Haar mit einem Pfeil in 6 Locken als Erinnerung an den Raub der Sabinerinnen, legte die Tunica der Matronen an, umwand sich mit einem metallenen Gürtel und rief die Göttin Juno an. Ein rother Schleier, das Zeichen der Schamhaftigkeit, verhüllte ihr Antlitz, sie opferte und wurde, im heimathlichen Hause zum Scheine in den Armen der Mutter oder einer Anverwandten ruhend, von dem Bräutigam entführt. Knaben mit Fackeln geleiteten sie unter Musik, sie trug Spindel, Rocken und Wolle. Ueber die Thürschwelle des Hauses, welche der Vesta, der Schützerin der Jungfrauen, heilig war, wurde sie gehoben, erhielt von einem Sklaven die Schlüssel des Hauses und berührte, so wie der Bräutigam, zum Zeichen der Reinheit und Keuschheit Wasser und Feuer. Noch andere Gebrauche und abergläubische Ceremonien folgten, wie bei den Griechen fangen Mädchen vor der Thüre Epithalamien zum Lobe der Neuvermählten. Der junge Ehemann gab bald darauf ein Fest und die Frau trat so in den Kreis ihrer häuslichen Thätigkeit ein. – Bei den alten Deutschen heirathete der Jüngling nur aus Liebe, denn nicht die Braut, sondern er mußte das Heirathsgeschenk geben, die Frau brachte nichts als einiges Waffen- und Heergeräth zu Bei den alten Sachsen und Ditmarschen aber soll zu Zeiten Vielweiberei geherrscht haben; vor dem 20. Jahre war jede Ehe verboten; das Entführen der Braut galt für ehrenvoll. Es fand eine förmliche Verlobung Statt; zögerte jedoch der Bräutigam mit der Hochzeit länger als 2 Jahre, so wurde das Verhältniß aufgelöst. Die Vermählten opferten der Freia, schmausten, blieben von da an unzertrennlich und die Frau folgte ihrem Gatten auf die Jagd, in den Krieg und überall hin, selbst in die Volksversammlung; ja sie tödtete sich häufig, wenn er gefallen war. Bei den Muhamedanern, welche Polygamie treiben, werden die Ehen ohne kirchliche Ceremonien bloß contraktmäßig abgeschlossen. Jeder Moslim darf 4 rechtmäßige Frauen und so viel Sklavinnen haben, als seine pekuniären Verhältnisse gestatten. Bei den Türken muß der Mann die Frau gewisser Maßen kaufen. Das Brautpaar sieht sich vor der Hochzeit gar nicht, die Bewerbung geschieht durch Zwischenträger. Am Hochzeitstage wird die Braut verschleiert zu Rosse in das Haus des Bräutigams gebracht. Im Elternhause entsteht während dessen ungeheures Klagegeschrei, als ob ein Todesfall vorgekommen wäre Der Bräutigam regalirt während dessen seine Freunde und Gäste mit Zuckerwerk und Sorbet. – Der Araber sucht das Mädchen, das ihm verschleiert auf der Straße gefallen hat, durch Mithilfe der Verwandten heimlich von Angesicht zu sehen. Er wirbt, hat sie ihm gefallen, dann durch seinen Vater um sie. Der Preis, welchen der Bräutigam zu zahlen hat, besteht aus einer Anzahl Pferden, Schafen, Ochsen und dergl Die Braut wird unter Freudenschüssen gebadet, gesalbt, geschmückt, man bemalt ihr Arme und Brust mit symbolischen Bildern. Der Bräutigam wird auf das schönste Pferd gesetzt und von seinen Freunden unter Flintenschüssen und Säbelgeklirre in sein Zelt geführt. Hier schmausen die Männer bis zur Ankunft der Braut. Sie wird dem Bräutigam durch Matronen zugeführt, sie verneigt sich, er drückt ihr ein Goldstück auf die Stirn; zuletzt trägt er sie auf seinen Armen in das Brautgemach. – In China werden die Ehen durch Unterhändler geschlossen, die Brautleute bekommen einander erst dann zu sehen, wenn die Ehecontrakte von den Eltern unterschrieben sind. (S. China, Frauen.) – In der Berberei wird der Ehecontrakt von dem Kadi und den Verwandten abgeschlossen. Der Mann muß einen Preis für die Frau bezahlen, welchen sie im Falle einer Scheidung erhält. Der Bräutigam dringt mit zahlreicher Begleitung in ihr Haus, reicht ihr durch einen Vorhang Contrakt und Ring, kehrt mit einem Priester zurück und die Braut wird hierauf auf einem Kameel oder Maulthier tief verschleiert in sein Haus geführt. Der Bräutigam begleitet sie zu Pferde, neben ihm wird der Brautschatz getragen, seine Freunde feuern unter Jubelgeschrei ihre Gewehre ab. Die Hochzeit wird in einem ganz dunklen Zimmer vollzogen und erst am folgenden Tage sehen sich Braut und Bräutigam von Angesicht zu Angesicht. Der Mann darf. von da 8 Tage, die Frau 8 Wochen nicht ausgehen. – Die Hochzeitsgebräuche der Muhamedaner in Ostindien gleichen diesen fast vollkommen. Abends wird das Brautpaar mit zahllosen Fackeln nach Hause geleitet. Auch in Persien wird die Frau erkauft. Entweder erhält der Vater die Geldsumme oder sie bleibt der Frau im Falle einer spätern Scheidung. Sie wird mit einem rothseidenen Tuche verdeckt in sein Haus gebracht. Später folgt ein Schmaus. Von da an wird es dem Vater nur unter gewissen Bedingungen gestattet, seine Tochter zu sehen. – In Japan werden die Frauen ihren Eltern ebenfalls förmlich abgekauft. Bei den Hindus werden oft die Mädchen schon im siebenten Jahre verheirathet. Boten des Bräutigams bringen unter Gesang und Musik Geschenke und nehmen ähnliche für den Bräutigam mit. Am Vorabend der Hochzeit durchzieht er mit einer Krone und vielen tausend Blumen geschmückt die Straßen der Stadt, geleitet vom jubelnden Chor seiner Freunde. Die Trauung selbst wird an einem lodernden Altare, was die Inbrunst der Liebe bedeutet, vollzogen, und man umwindet das Paar mit einer seidenen Schnur, zum Zeichen der Unzertrennlichkeit. Der Bramine segnet sie ein, man löst die Schnur und später folgt ein Schmaus. – Auch bei den Buddhaisten in Pegu wird die Frau gekauft, jedoch nur auf eine gewisse Zeit und ihre Einwilligung muß vorhergehen. Trennt sich die Ehe, so behält der Mann die Knaben und die Frau muß für die Mädchen sorgen. Ist die Frau untreu geworden, so führt sie der Mann vor Gericht, wo man ihr das Haar abschneidet und sie so beschimpft. Später kann sie der Mann als Sklavin verkaufen. Ist der Mann länger als 3 Jahre entfernt, so löst sich die Ehe von selbst auf. – In Siam machen alte Weiber die Unterhändlerinnen; nach dreimaligem Besuche erfolgt die Werbung und die Vollziehung des Ehecontrakts. Der Priester segnet das Paar und hierauf folgen Lustbarkeiten. Der Mann darf jedoch neben der rechtmäßigen Frau sich noch Beischläferinnen halten. – Die Feueranbeter (Parsen) in Asien halten die Ehe für ein heiliges, frommes Werk. Sie verloben Kinder oft schon im zweiten Jahre. Besonders geschätzt wird die Ehe unter Geschwisterkindern. Einsegnung durch den Priester ist unerläßlich, dann folgen Schmausereien. Braut und Bräutigam durchziehen zu Rosse die Stadt, jubelnde Freunde in Palankinen folgen unter dem Geräusche von Musik, Flintenschüssen, auffliegenden Raketen, Schwärmern etc. Die Hochzeitsfeierlichkeiten bei den kultivirten Nationen gleichen sich alle mehr oder minder. – Unter der franz. Republik und dem Kaiserreiche war die Ehe nur ein Civilakt ohne kirchliche Sanction. – Im Mittelalter wurden die Hochzeiten meistens mit großem Gepränge, Schaustellungen, Tournieren, öffentlichen Lustbarkeiten, und die von fürstlichen Personen besonders verschwenderisch ausgerichtet.

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http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.

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